Garantiezins bei Rentenversicherungen wird nicht abgeschafft

Viele Print- und Online-Medien titelten jüngst „Der Garantiezins wird abgeschafft“. Diese Meldungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Höchstrechnungszins – eine Rechengröße der Versicherungsaufsicht – von 2016 an abgeschafft werden soll, sofern der Referentenentwurf des neuen Versicherungsaufsichtsrechts Gesetzeskraft erlangen wird. Der für klassische Rentenversicherungen maßgebliche Garantiezins ist auch in Zukunft weiterhin für Neuverträge erhältlich; allerdings nur noch bei finanzstarken Anbietern. Keine Auswirkungen wird es auf bestehende Verträge geben. Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten Laufzeitende bespart werden.

Kategorie: Altersvorsorge

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