Aktuelles

Riester-Rente: NEU: Die Riester-Grundzulage hat sich seit 2018 erhöht – von bisher 154 € auf nun 175 €.
Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze möglich um die volle Förderung (Zulagen und ggf. Steuervorteile) auszuschöpfen. Eine Zuzahlung für das laufende Jahr kann jeweils bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres erfolgen. Mit einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Wenn Sie jedes Jahr die ungekürzten Zulagen erhalten möchten, müssen Sie darauf achten, daß Sie die den geforderten Eigenbeitrag leisten. Dieser bemisst sich an 4% des Vorjahresbrutto abzgl. der Zulage(n). Ist Ihr Beitrag geringer wird die Zulage anteilig gekürzt. Außerdem sind dem Anbieter noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum Beispiel die Geburt eines Kindes.
Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.

Rürup-Rente: Der Gesetzgeber hat die Attraktivität der Rürup-Rente seit Anfang 2015 stetig erhöht. Inzwischen bekommen Sparer Beiträge bis zu 25.046 Euro jährlich (50.092 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnerschaften) gefördert. Die Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit. Auch der absetzbare Betrag erhöht sich jährlich. In diesem Jahr (2020) sind 90 Prozent der eingezahlten Beiträge abzugsfähig (Verdopplung für Berechtigte wie oben). Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte Altersvorsorgeform für Selbstständige.
Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Ein Rürup-Renten-Vertrag kann zum Jahresende mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden.

Betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 3312 Euro (monatlich: 276 Euro) gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich bei diesen Grenzen um Jahreswerte handelt, kann selbst ein Mitarbeiter, der mit seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag einzahlen.
Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie vor dem 31. Dezember eines Jahres erfolgen.


 

Kontakt Steffen Thiele
Finanzplaner
Gartenfeld 85
42929 Wermelskirchen
Fon 02193 / 533 53 54