Staatlich geförderte Altersvorsorge

Staatlich geförderte Altersvorsorge: Geförderte Vorsorge fürs Alter beinhaltet neben der betrieblichen Altersvorsorge noch zwei weitere Varianten einer staatlichen Förderung. Diese zwei Möglichkeiten für eine staatlich geförderte Altersvorsorge sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt.
In der Riester-Variante sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze von 2100 € jährlich jederzeit möglich und die volle staatliche Förderung kann ausgeschöpft werden. Hierbei spielt es keine Rolle, wann die Zuzahlung in eine durch Riester-Rente erfolgt. Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres kann eingezahlt werden. Die Untergrenze für einen Beitrag liegt bei 60 Euro pro Jahr und kann in den Folgejahren aufgestockt werden. Man sollte mit dem Beitrag beginnen, der einem die vollen Zulagen sichert. Dieser richtet sich nach dem eigenen Bruttoeinkommen. Lassen Sie sich die Möglichkeiten der Riester-Rente durch unsere unabhängige Finanzberatung erläutern – Sie werden viele positive Details dieser Variante für die staatlich geförderte Altersvorsorge erfahren!

Staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Rürup-Rente: diese Variante der Altersvorsorge ist seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2015 noch attraktiver für Sparer geworden. Der Höchstbetrag wurde von € 20.000 jährlich angehoben und beträgt aktuell € 27566 (Stand 2024). Von dieser Summe sind inzwischen 100% steuerlich abzugsfähig. Nicht nur Angestellte sondern auch Selbständige können diese Förderung nutzen. Somit ist die Rürup-Rente die einzige staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler! In einem persönlichen Gespräch schauen wir gemeinsam, welche Variante am besten zu Ihnen passt und sich für Sie lohnt.

Kontakt Steffen Thiele
Finanzplaner
Gartenfeld 85
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