Wenn das Arbeitseinkommen wegfällt

Wenn das Arbeitseinkommen wegfällt

Familie und Gesundheit sind den meisten Menschen besonders wichtig. Ein
gesetzlicher und/oder privater Krankenversicherungsschutz wird daher geschätzt, weil
so im Fall einer Erkrankung oder Verletzung eine medizinische Versorgung
gewährleistet ist. Aber wie ist die finanzielle Situation, wenn ein gesundheitlicher
Rückschlag dazu führt, das man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann? Das ist
unwahrscheinlich? Leider nicht!
Jeder bzw. jede vierte Erwerbstätige wird in Deutschland berufsunfähig. Vielfältige
Veränderungen in der Arbeitswelt haben daran nichts geändert, zeigen Analysen der
Deutschen Aktuarvereinigung, wohl aber finden sie ihren Ausdruck in den Ursachen,
die zum Verlust der Arbeitskraft führen: „Nur“ noch jeder fünfte Fall ist laut
Untersuchungen des Analysehauses Morgen und Morgen auf Erkrankungen des
Skelett- und Bewegungsapparates zurückzuführen. Jede dritte Berufsunfähigkeit (BU)
hat inzwischen psychische Ursachen, wie zum Beispiel ein Burn-out. Niemand ist also
davor gefeit.
Einmal abgesehen von den gesundheitlichen Herausforderungen verursacht ein
Verlust der Arbeitskraft zumeist einen erheblichen finanziellen Einschnitt. Denn unser
persönlicher Lebensstandard speist sich gewöhnlich aus unserem Arbeitseinkommen.
Fällt das dauerhaft weg, bietet eine staatliche Erwerbsminderungsrente kein
tragfähiges Sicherheitsnetz. Darauf weisen auch die Verbraucherzentralen hin und
empfehlen den Abschluss einer privaten BU-Versicherung.
Diese Police bietet Betroffenen eine monatliche Rente, sobald sie ihren zuletzt
ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu mindestens 50 Prozent
ausüben können. Beim Vertragsabschluss müssen zahlreiche Gesundheitsfragen
beantwortet werden. Schon deshalb ist es ratsam, den Versicherungsschutz möglichst
frühzeitig gemeinsam mit der Finanzberaterin bzw. dem Finanzberater Ihres Vertrauens
umzusetzen. So erreichen Sie eine bestmögliche Absicherung und stellen gleichzeitig
sicher, dass Ihre Altersvorsorge selbst im BU-Fall auf einem sicheren Fundament steht.

Kategorie: Allgemein

Kontakt Steffen Thiele
Finanzplaner
Gartenfeld 85
42929 Wermelskirchen
Fon 02193 / 533 53 54